Aufbau bzw. Montage (ohne Fahrtkosten und Entsorgungskosten) von KochraumDesign verkauften Einbauküchen, Austausch von Fronten sowie Pflege- und Servicearbeiten an den von KochraumDesign verkauften Einbauküchen; Anschluss von Geräten oder Armaturen an bereits vorhandene Anschlüsse/Installationen
Der Bonus soll pro erwachsener Person jedoch einmalig pro Adresse bzw. Haushalt im Jahr beantragt werden können.
Bauarbeiten im Zusammenhang mit dem Hausbau oder der Wohnraumschaffung
Arbeitsleistungen von Handwerker*innen in Österreich
Wann wird gefördert?
Rückwirkend für Arbeiten ab 1. März 2024 (für den Handwerkerbonus 2024 – Einreichungen noch bis 28.02.2025)
Bis längstens 31. Dezember 2025
Wie kann ich den Handwerkerbonus beantragen?
Die Beantragung erfolgt online über die Website handwerkerbonus.gv.at. Die Abwicklung übernimmt die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des BMAW.
Gut zu Wissen
Für durchgeführte Leistungen im Kalenderjahr 2024 können Einreichungen noch bis 28.02.2025 erfolgen.
Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass Arbeitsleistungen, die durch den Katastrophenfonds oder andere Unterstützungsinstrumente gefördert werden, beim Handwerkerbonus nicht gefördert werden. Gleiches gilt für Leistungen, die über einen Versicherungsvertrag abgedeckt sind.
Unabhängig davon sind Arbeitsleistungen zur Beseitigung der Hochwasser-/Sturmschäden, wie z.B. Ausmal-, Fliesenlege-, Trockenlegungs- oder Räumungs-/Entrümpelungsarbeiten durch den Handwerkerbonus förderbar.
Die Kosten für die Arbeitsleistung müssen pro Schlussrechnung mindestens 250 € (ohne Umsatzsteuer) betragen.
Für die Online-Beantragung des Handwerkerbonus wird ein ID Austria Zugang empfohlen.